AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bayerischer Wald Chalets, Auackerweg 15 – 19, 94427 in Zwiesel

I. Abschluss Mietvertrages über ein Chalet, Verjährung

1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder auf der homepage der Bayerischer Wald Chalets bzw. sonstiges Bereitstellen der Daten der Informationsfelder fordert der Gast ein verbindliches Angebot des Vermieters an. Das Angebot des Vermieters erfolgt daraufhin stets unter der Bedingung, dass bei Annahme durch den Gast, das gebuchte Chalet noch verfügbar ist. Durch die Annahme des Angebots durch den Gast kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

2. Ausgenommen Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche, die auf einer vorsätzliche oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, verjähren alle Ansprüche des Gastes innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

 

II. Vertragliche Pflichten/Aufrechnung

1. Der Vermieter ist zur Bereitstellung des Chalets zu den vereinbarten Bedingungen verpflichtet.

2. Der Gast hat den jeweils vereinbarten Reisepreis per Überweisung zu entrichten. Eine Anzahlung ist innerhalb von 14 Tage nach verbindlicher Buchung zu leisten,  der Restbetrag oder Reisepreis ist spätestens ca. 14 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Der zu zahlende Reisepreis wird dem Gast im Rahmen des Angebots mitgeteilt. Der Gast ist mit elektronischer Übermittlung einverstanden. Der Zugangscode zum Betreten des Chalets wird erst nach vollständiger Bezahlung an den Gast ausgehändigt.

3. Der Gast kann nur mit unstreitigen und rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

 

III. Stornierungen

1. Ein Recht zur Stornierung durch den Gast besteht kostenfrei lediglich bis zum 45. Tag vor Reiseantritt, sofern nicht explizit eine individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

2. Tritt ein Gast seine Reise ohne Stornierung bis zum 45. Tag vor Reiseantritt nicht an, hat er den Reisepreis zu entrichten. Der Vermieter muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen lassen. Aufwendungen gelten in Höhe von 10 % des jeweiligen Reisepreises als erspart.

3. Der Vermieter ist aus sachlich gerechtfertigtem Grund zum Rücktritt berechtigt, insbesondere wenn:
– höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände eine Vertragserfüllung unmöglich machen;
– das Chalet und dessen Einrichtungen werden von mehr Personen als in der Buchung angegeben genutzt;
– der Gast zu wesentlichen Tatsachen, wie zB Identität, Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck, falsche Angaben gemacht oder solche Verschwiegen werden.
Ist der Rücktritt des Vermieters berechtigt, folgt hieraus kein Schadensersatzanspruch.

 

IV. Anreise/Abreise

Die Anreise kann grundsätzlich ab 15:00 Uhr Ortszeit, die Abreisezeit hat bis 10:00 Uhr zu erfolgen. Bei verschuldet verspäteter Abreise ist der Kunde den Bayerischer Wald Chalets zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser beträgt bis 18.00 Uhr 50 % des Mietpreises, ab 18.00 Uhr 90 %. Daraus leitet sich jedoch kein Nutzungsanspruch des Gastes ab.

V. Hausordnung/Nutzung

Der Kunde verpflichtet sich, die in den Chalets geltende Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlung und/oder z.B. Beschwerden wegen ruhestörendem Lärm im Mietobjekt behält sich die Bayerischer Wald Chalets das Recht vor, nach fruchtloser Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.
Eine Nutzung ist lediglich mit der gebuchten Personenanzahl gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird für jede zusätzliche Person der volle Reisepreis nochmals fällig. Ansprüche auf eine erweiterte Nutzung ergeben sich daraus nicht.

 

VI. Haftung

Die Bayerischer Wald Chalets haftet aus diesem Mietvertrag grundsätzlich nur für Schäden, die dem Kunden infolge einer von den Bayerischer Wald Chalets vorsätzlich oder grob fahrlässig verübten Pflichtverletzung entstanden sind. Für vertragstypische Schaden, die dem Kunden infolge einer von den Bayerischer Wald Chalets verübten wesentlichen Vertragspflichtverletzung des Mietvertrages entstanden sind, haftet die Bayerischer Wald Chalets auch dann, wenn das die Bayerischer Wald Chalets lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Übrigen ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bayerischer Wald Chalets zur Verfügung zu stellen und den Mietvertrag ordnungsgemäß abzuwickeln.

Die Haftung der Bayerischer Wald Chalets im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den vereinbarten Mietzins der gebuchten Ferienwohnung, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden begrenzt.
Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von den Bayerischer Wald Chalets bleibt hiervon unberührt. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. Soweit die Haftung von den Bayerischer Wald Chalets ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Bei Störungen oder Mängeln an den Leistungen des Chalets ist der Vermieter bemüht, auf unverzügliche Rüge des Gastes Abhilfe zu schaffen. Der Kunde muss alles ihm Zumutbare zur Beseitigung beitragen. Ein Minderungsrecht ergibt sich daraus nicht.
Bringt der Gast Gegenstände mit einem Wert von mehr als 1.500,00 € ein, hat er den Vermieter dies mitzuteilen. Es ist ein gesonderter Verwahrungsvertrag zu schließen.

 

VII. Datenschutz

Die Bayerischer Wald Chalets erheben personenbezogene Daten des Kunden. Diese Daten werden für die Abwicklung der Vermittlung und für den Abschluss und Abwicklung des Mietvertrages über die vom Kunden gebuchte Chalets benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt, sofern keine anderweitige ausdrückliche Zustimmung vorliegt, nicht.

VIII. Allgemeine Bestimmungen

1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzer bleibt unberührt.

2. Sämtliche Änderungen und Nebenabsprachen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Mietvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Mietvertrag unterfallen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland